Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Vertragsschluss

Der Mietvertrag sowie diese Geschäftsbedingungen gelten für das Ferienhaus „Mein Landhäuschen“, Enggasse 69, in 67434 Neustadt/Weinstraße, nachfolgend „Mietobjekt“ genannt. Die Geschäftsbedingungen richten sich nach den Vorgaben des „Deutschen Tourismusverbandes“. Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen und die nachfolgenden Vereinbarungen werden Vertragsbestandteil, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter und dem Mieter die Buchungsbestätigung durch den Vermieter zugegangen ist.

Die Vermietung des Mietobjektes erfolgt ausschließlich an den Mieter für die angegebene Vertragsdauer und ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden, bei mitreisenden Kindern unter Angabe des Alters (aufgrund der Einrichtung erst ab 10 Jahren willkommen). Eine Belegung über die genannte Personenzahl ist nicht gestattet.

  • Mietpreis und Nebenkosten

Es ist eine Anzahlung i.H. von 20% des Gesamtmietpreises zu leisten. Die Anzahlung erfolgt bei Buchung.

Die Vertragsparteien vereinbaren eine Kaution. Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution für die Sicherheit der überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200 €. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

  • Mietdauer/Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Der Mieter wird gebeten, seine voraussichtliche Ankunft dem Vermieter eine Stunde vor Ankunft telefonisch mitzuteilen.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Eine spätere Abreise hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Falls eine frühere Abreise gewünscht ist, ist der Vermieter spätestens einen Tag vorher zu informieren, um den Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjekts festzulegen.

Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

  • Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Im Falle eines Rücktritts, gleichgültig aus welchem Grund, bleibt der Mieter gemäß den Vorgaben des Deutschen Tourismus Verbandes zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, abzüglich der vom Vermieter wegen Nichtbezug ersparten Kosten (10% vom Gesamtmietpreis). Gelingt es dem Vermieter für den stornierten Zeitraum das Mietobjekt anderweitig zu vermieten, erfolgt eine Rückerstattung des gezahlten Mietpreises. 

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • Rücktritt bis 49 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
  • Rücktritt- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • Rücktritt -später als 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. einer Reiseabbruchversicherung wird dem Mieter empfohlen.

  • Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  • Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

  • Pflichten des Mieters

Der Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet für fehlendes oder beschädigtes Inventar. Er übernimmt auch die Haftung für Schäden, die durch schuldlos handelnde Kinder verursacht werden.

Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung, zu.

Wieder verwertbarer Müll muss in die hierfür bereitgestellten Behältnisse im Keller getrennt entsorgt werden. (Glas, Kunststoffe, Papier, etc.). Für Biomüll steht ein Komposter im Garten bereit. Der Restmüll ist in die Mülltonne außerhalb des Hauses zu entsorgen. Es ist darauf zu achten, dass sich bei Abreise kein Restmüll mehr im Mietobjekt befindet. Das Mietobjekt ist besenrein zu verlassen.

Bei dem Mietobjekt handelt es sich um ein Nichtraucherhaus. Dies ist besonders zu beachten. Im Falle der Nichtbeachtung müssen dem Mieter eventuelle Kosten für die Reinigung von Polstermöbeln, Vorhängen und weiteren Stoffmaterialien berechnet werden.

Das Mietobjekt ist als „Allergiker geeignet“ zertifiziert, daher sind Haustiere nicht gestattet.

Die Heizperiode ist vom 1.Oktober bis zum 30.April.

  • Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Der Vermieter haftet nicht für abhanden gekommene Wertgegenstände des Mieters.

  • Tierhaltung

Tierhaltung ist nicht erlaubt

  •  Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  •  Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Als Gerichtsstand gilt Neustadt an der Weinstraße, als vereinbart. Erfüllungsort ist Neustadt an der Weinstraße.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Neustadt an der Weinstraße, den 07.10.2022


 Drs. Angelika und Armin Brucker – Mandelring 33 – 67433 Neustadt-Haardt

Fon: +49-(0)6321-3869773 oder 33042, Mobil: +49-(0)15902246120

Homepage: www.meinlandhaeuschen.com

Email: info@meinlandhaeuschen.com

Bankverbindung: Sparda-Bank Südwest – IBAN DE64 5509 0500 0000 901727